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Ihre Rechte beim Warenkauf: Die gesetzliche Gewährleistung

Bei jedem Kauf im ZEIT Shop ist es uns wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher bestens informiert sind. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht unter Verwendung einer harmonisierten Mitteilung bereitgestellt werden müssen.

Wenn Sie im ZEIT Shop eine Ware kaufen, haften wir für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Dauer: In der Europäischen Union beträgt die gesetzliche Gewährleistung für Waren mindestens zwei Jahre.
  • Ihre Rechte: Wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Weitere Optionen: In bestimmten Fällen können Sie eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises verlangen.

Die folgende Grafik entspricht der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (Anhang I) und fasst Ihre Rechte sowie das praktische Vorgehen bei mangelhaften Waren zusammen.

Harmonisierte Mitteilung nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

In der Mitteilung finden Sie einen QR-Code. Dieser führt Sie direkt zum Portal „Ihr Europa“, wo Sie detaillierte Informationen zu Ihren Rechten in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU sowie zu praktischen Problemlösungen finden.

Sie können sich die vollständige harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht zur dauerhaften Speicherung oder zum Ausdrucken herunterladen: Zum Download.

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